Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 05. Dezember 2024 entschieden. Den ganzen Artikel gibt es hier!
Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 05. Dezember 2024 entschieden. Den ganzen Artikel gibt es hier!