Urteil: Zuschläge auf Überstunden stehen auch Teilzeitkräften zu

Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 05. Dezember 2024 entschieden. Den ganzen Artikel gibt es hier!