Der arbeitsfreie Sonntag ist aufgrund seines christlichen Ursprungs eine der ältesten Institutionen der arbeitenden Menschen. Die Industrialisierung im 19. Jahrhundert brach mit diesem ungeschriebenen Gesetz, sodass es fortan ein geschriebenes wurde. Seit der Weimarer Republik hat der arbeitsfreie Sonntag in Deutschland Verfassungsrang. Das Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Jahren mehrmals eingeschritten und hat dargelegt, eine übermäßige Öffnung des Sonntags ist durch ökonomischen Profit nicht zu gerechtfertigten. Wir finden diese Entscheidungen gut und richtig, denn:
Ein allgemeiner freier Tag in der Gesellschaft hilft, dieser einen funktionierenden Rhythmus zu geben. Das ist nicht nur Zeit für Gläubige, um in die Kirche zu gehen, sondern auch Zeit für Familien oder für sich selbst. Zeit ohne zum Konsum gezwungen zu werden. Eine unnötige Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen zerstören diese Zeit und die Leidtragenden sind besonders die Beschäftigten im Einzelhandel. Es ist natürlich unmöglich die Sonntagsarbeit für alle auszusetzen.Gesundheitswesen, Pflege, Gastronomie und Kultur sind auch wichtige Bausteine für den Sonntag als Tag der Erholung und der Kultur. Dennoch muss der Schutz des arbeitsfreien Sonntags, so wie er in der Verfassung steht, aufrecht erhalten werden!
Juni 2021:
Die Allianz für den freien Sonntag konnte durch eine Klage von Ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung gegen die Stadt Hallstadt erringen, dass die Offenhaltung von Geschäften am Sonntag rechtswiedrig ist. Damit ist zum ersten mal eine Klage von Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbändern gegenüber einer kommunalen Verordnung erwirkt worden, gedeckt vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Kläger*innen zeigen sich erfreut, dass der Sonntagsschutz für die Beschäftigten im Handel erhalten bleibt.
März 2021:
Am 03. März 2021 feierte die Allianz für den Arbeitsfreien Sonntag das Jubiläum zu 1700 Jahren freiem Sonntag. Zur Jubiläumsfeier gab es eine Online-Veranstaltung auf der Website der Allianz. Klicken Sie hier, um die dazugehörige Pressemitteilung zu lesen.
August 2017:
Einige große Warenhauskonzerne wollten eine Freigabe der Öffnungszeiten an Sonntagen (sie nennen dies „selbstbestimmter Sonntag“) und streben eine Änderung des Grundgesetzes an.
Die Münchner
Sonntagsallianz startete eine bundesweite Online-Petition dagegen.
Der KDA Bremen unterstützt diese Petition und bat auch um Verbreitung. Die Online-Petition war erfolgreich, in Bremen wurde das Verfassungsrecht nicht für
große Konzerne aufgebrochen: