Arbeitsschutz in der Großkanzlei: Auch (Senior) Associates müssen ihre Arbeitszeiten erfassen

Die Hamburger Arbeitsschutzbehörde hat eine Hamburger Wirtschaftskanzlei verpflichtet, künftig Arbeitszeiten der angestellten Anwält:innen erfassen zu lassen und über die Umsetzung dessen ordnungsgemäß aufzuklären. Grundlage dessen waren zwei anonyme Beschwerden über ausufernde tägliche Arbeitszeiten. Die Kanzleiführung argumentiert unter anderem, es läge in der Eigenverantwortung der Associates, inwiefern sie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes erfüllen. Weitere Informationen gibt es hier.