Das Bundesarbeitsgericht hat im vergangenen Jahr erneut mit zwei Entscheidungen zu Mehrarbeitszuschlägen die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt. Manteltarifverträge in Bayern und Niedersachsen wurden in Bezug auf ihre Regelung von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte als diskriminierend eingestuft. Weitere Informationen gibt es hier.
