Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 ist klar: Die Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber erfasst werden, auch die der Lehrkräfte. Im Jahr 2022 bekräftigte dies das Bundesarbeitsgericht (BAG). Passiert ist nichts, obwohl Mehrarbeit die Gesundheit stark belastet.
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